Wiederbeschaf­fungswert & Restwert professionell ermittelt

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs als verlässliche Grundlage für eine faire Schadensregulierung. Objektiv, nachvollziehbar und anerkannt bei Versicherungen und Rechtsanwälten.

Was ist der Wieder­beschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den erforderlichen Betrag, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt zu beschaffen.
Er spielt eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung – insbesondere bei schweren Schäden oder wirtschaftlichem Totalschaden.

Mit einem professionellen Wiederbeschaffungswertgutachten schaffen wir Klarheit darüber, welche Entschädigung Ihnen tatsächlich zusteht.

Warum ist der Wiederbeschaffungs­zeitraum wichtig?

Neben dem reinen Fahrzeugwert ermitteln wir auch den Wiederbeschaffungszeitraum.
Dieser ist entscheidend für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden kann – beispielsweise als Alternative zu einem Mietwagen.

Unsere Gutachten liefern damit eine vollständige und rechtssichere Bewertungsgrundlage für die Versicherung.

Restwertgutachten bei Totalschaden

Liegt ein Totalschaden vor, wird zusätzlich ein Restwertgutachten erstellt.
Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand, etwa für den Verkauf an Verwerter oder Händler.

Wir berücksichtigen bei der Ermittlung unter anderem:

So stellen wir sicher, dass der Restwert realistisch und fair angesetzt wird.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Wir erstellen Gutachten für

Pkw

Lkw

Motorräder

Wohnmobile & Busse

Kfz mit Sonderbau

Schausteller­fahrzeuge

Fahrräder

Boote

Gutachten erforderlich? Wir beraten Sie gern.

Ob Wiederbeschaffungswert oder Restwert – wir erklären Ihnen verständlich, welche Bewertung in Ihrem Fall sinnvoll ist und übernehmen die fachgerechte Erstellung des Gutachtens.

 

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Wir unterstützen Sie schnell, zuverlässig und unabhängig bei der Schadensregulierung.